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Kindertagespflege oder Tagespflegeperson - Was ist das?

Wird die Betreuung in Tagespflege bezuschusst?

Ja! Eltern aus dem Kreis Offenbach, die ihre Kinder in der Kindertagespflege betreuen lassen, werden vom Kreis Offenbach laut Satzung Kindertagespflege vom 10.02.2010, mit derzeit
3,40 Euro/Std. in Form einer Pauschale an die Tagespflegeperson zu ihrem Stundensatz
(5,40 Euro/Std), bezuschusst. Eltern haben Anspruch auf die Förderung, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, - sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

Der Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe - Tagespflege gem. § 23 SGB VIII, ist beim Kreis Offenbach zu stellen, der Sie auch informiert!
Anträge von A – J werden von Frau Gratl bearbeitet, Tel.: 06074/81803326
Anträge von K – Z werden von Frau Richter bearbeitet, Tel.: 06074/81803365

Die Bezuschussung vom Magistrat Neu-Isenburg ist allerdings auf 34 Plätze beschränkt, bitte informieren Sie sich über einen Bezuschussungsantrag bei der Tagesmütterzentrale Neu-Isenburg 06102/1335

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen bzgl. der Bezuschussung im
Kreis-Offenbach und Neu-Isenburg zur Verfügung!

Da meine Plätze für Kinder „unter drei Jahren“ vom Land Hessen mit der Landesförderung BAMBINI – KNIRPS (nach Antrag der Tagespflegeperson) gefördert werden, ist es mir möglich Ihnen eine monatliche Betreuungspauschale von derzeit 5,40 Euro/Std, zu bieten.
Wie auch im Kindergarten geben die Eltern ihrem Kind ein Frühstücksbrot mit. Zusätzlich gibt es von mir Obst, Joghurt oder Quark zum Frühstück und ein kleinkindgerechtes, ausgewogenes und gesundes Mittagsmenü aus kontrolliert biologischem Anbau.

Tagespflegepersonen können jährlich einen Antrag auf BAMBINI – KNIRPS stellen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Diese sind:

Mein Stundensatz beträgt ohne die Landesförderung Hessen „BAMBINI – KNIRPS“ oder für privat zahlende Eltern::

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ACHTUNG:
Seit 2007 wird vom Finanzamt ein Nachweis durch Rechnung und Zahlung per 
Banküberweisung auf das Konto des Rechnungsstellers verlangt, dies gilt auch für die 
Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

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Entscheidungshilfe für eine Betreuung in Kindertagespflege

Bitte lesen Sie hierzu diesen Artikel aus der Frankfurter Rundschau, Rubrik Wissenschaft/Medizin, vom 22. Juni 2011:

Entwicklungspsychologie Erst Krippe, dann ADHS?

Quelle: www.fr-online.de

Über die Stressbelastung bei Kindern unter zwei Jahren in Krippen/
Alternativbetreuungsmodell Kindertagespflege in kleinen Gruppen

Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de